Jahresabschluss

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Machen Sie den Jahresabschluss zu Ihrer persönlichen Erfolgsbilanz!

Gerne erledigen wir für Sie die Dokumentationspflichten nach Handels- und Steuerrecht zum Jahresabschluss.

Der Jahresabschluss gibt die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage und den Erfolg des Unternehmens wieder und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung.

Dies und der laufende Kontakt erlaubt uns, auf Ihre individuellen Situationen einzugehen und Vorschläge zur steueroptimierten Gestaltung zu machen.

Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Sie erstellen in der Regel steuerliche Einnahmenüberschussrechnungen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Jahresabschlusserstellung
  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Anhang zur Bilanz
  • Eröffnungs-, Zwischen-, Liquidationsbilanzen
  • Erstellung von steuerlichen Sonder- u. Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaft/Kapitalgesellschaften + CO KG Erstellung Anhang
  • Elektronische Übermittlung an Finanzamt und Bundesanzeiger
    Darstellung Kapitalkonten mit entsprechender Entwicklung
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses beim elektronischen Handelsregister
  • Erstellung der E-Bilanz mit elektronischer Übermittlung an das Finanzamt
  • Anlagenbuchhaltung

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