Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt und hierfür eine Monatskarte, Mehrfachkarte oder Jahreskarte wie bspw. die Deutschlandcard der Bahn gekauft hat, diese aber aufgrund der Corona Pandemie und Homeoffice nicht nutzen kann, kann die Kosten dennoch als Werbungskosten geltend machen.

Der Kauf der Karte spielt keine Rolle, da der Verlauf der Pandemie nicht abschätzbar ist und nicht genau definiert werden kann, wann der Arbeitsplatz wieder aufgesucht werden soll.

Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!