Gewinnermittlung

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Gewinnermittlung

Haben Sie einen kleinen Gewerbebetrieb? Sind Sie Freiberufler? Verdienen Sie etwas dazu oder Sie sind nebenberuflich als Autor, Künstler oder anders aktiv?

Dann trifft Sie die Verpflichtung, für diese Einkünfte eine Gewinnermittlung (auch Einnahmenüberschussrechnung oder EÜR genannt)  zu erstellen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 muss diese Gewinnermittlung außerdem auch elektronisch übermittelt werden. Erstellung und Übermittlung sind oft gar nicht so einfach.

Wir finden, dass Sie Unterstützung verdient haben. Unsere kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisen Ihnen den Weg durch den Steuerdschungel. Sie stecken viel Energie und Schaffenskraft in Ihre Tätigkeit. Wir stehen Ihnen mit unserem KnowHow für den „Rest“ zur Verfügung.

Wir geben Ihnen Hinweise, wie Sie während des Jahres Ihre Beleg ablegen, damit Sie optimal vorbereitet sind, wenn es darum geht, Ihre Daten für die jährliche Gewinnermittlung aufzubereiten und den Jahresabschluss zu erstellen. Wir unterstützen Sie auch gerne nur bei der elektronischen Einreichung der von Ihnen vorbereiteten Unterlagen. Wir bieten hier eine Plausibilitätskontrolle oder beraten Sie im Hinblick auf die notwendigen Aufzeichnungspflichten und die Belegaufbewahrung.

Sie stellen die Belege oder auch die Gewinnermittlung zusammen und wir erledigen die Steuererklärung. Für uns klingt das nach einem guten Team!
Für Sie auch? Nehmen Sie Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne.

Sie buchen selbst? Dann unterstützen wir Sie bei der Aufbereitung der Buchführung für den Jahresabschluss. Sie übertragen Ihre Daten per Datev-Schnittstelle an uns und wir erledigen den Rest.

Im Gegenzug geben wir Hinweise, wie Ihre Buchführung optimal an die Anforderungen der Finanzverwaltung angepasst werden muss. So arbeiten wir Hand in Hand – zu Ihrem Nutzen.

Haben Sie eine Frage? Kontaktieren Sie unsere Experten!