Wir sind eine Partnerschaftsgesellschaft mit zwei Steuerberatern als Partner. Unser Leistungsangebot umfasst Rechnungslegung, Steuerberatung und steuerlichen Rechtsschutz.

Unser Ziel ist es, Ihre Interessen, sei es als Unternehmer, Verein oder Privatperson optimal zu vertreten. Wir wollen Ihren wirtschaftlichen Erfolg nachhaltig fördern und sichern.

Seit über 50 Jahren steht der Name Capellmann für gute Steuerberatung in Herzogenrath. Erfahren Sie hier, wie wir Ihrem wirtschaftlichem Erfolg helfen können und was uns ausmacht.

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Die Digitalisierung ist ein wichtiges Thema für unsere Mandanten und die Kanzlei.

Finden Sie heraus wie wir Ihnen in diesem Bereich helfen können.

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Eine Übersicht der Berufsgruppen.

Aktuelles

  • Umsatzsteuer: Neue Kleinunternehmerregelung ab 2025 – jetzt gibt es endlich den EU-Kleinunternehmer

    Deutschland reformiert die Kleinunternehmerregelung zur Anpassung an die EU-weiten Bestimmungen Bisher galt eine rein nationale Regelung. Kleinunternehmer konnten nur deutsche Unternehmer sein. Umsatzsteuer war nicht zu erheben, wenn bis zu 22.000 EUR Umsatz im Jahr erzielt wurden. Im Gegenzug durfte [...]

  • Unterhalt an bedürftige Angehörige – ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr absetzbar!

    Ab 2025 hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen geändert (§33a Abs. 1  Satz 11 EStG). Zusätzlich zu den bereits bekannten Voraussetzungen sind Geldzuwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Peron nur noch dann abziehbar, wenn sie durch Zahlung auf [...]

  • Erhöhung Minijobgrenze und gesetzlicher Mindestlohn ab 2025

    Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 € brutto pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die Minijobgrenze von 538,00 € auf 556,00 € brutto. Für den Minijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 556,01 € und 2.000 €.

  • Jahressteuergesetz 2024

    Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Einige Änderungen haben wir für Sie zusammen gestellt. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)  Aktuell können Eltern zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzen, wobei der [...]

  • Jahrespauschale für das häuslichem Arbeitszimmer

    Seit 2023 gelten für die Absetzbarkeit von Tätigkeiten im Home Office neue Regelungen. Wir berichteten - https://steuerberater-capellmann.de/die-absetzbarkeit-eines-haeuslichen-arbeitszimmers/. Die Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer darf angesetzt werden, wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dort ihren qualitativen Mittelpunkt hat. Ein Nachweis von [...]

  • Eine Hand steckt 2 Geldscheine durch einen Schlitz einer Box.

    Spenden an politische Parteien

    Spenden an politische Parteien werden steuerlich anders behandelt als Spenden an gemeinnützige oder wohltätige Einrichtungen. Als politische Parteien gelten solche Parteien, die regelmäßig an Landtags- oder/und Bundestagswahlen teilnehmen. Zusätzlich müssen die Parteien auf Grund Ihrer Größe und Struktur auch dazu [...]

  • Nahaufnahme Überweisungsträger mit Spende als Verwendungszweck.

    Spenden in der Einkommensteuererklärung

    Spenden werden in der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen. Abzugsfähig sind Spenden an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Einrichtungen. Die entsprechenden Voraussetzungen werden durch das zuständige Finanzamt des Spendenempfängers überprüft. Spenden müssen immer freiwillig geleistet werden. Deshalb sind zum Beispiel [...]

  • Nahaufnahmen eines E-Bikes vor einer Mauer.

    Lohnsteuerfreie Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer

    E-Bikes an Arbeitnehmer (bis zu 25km/h) können lohnsteuerfrei zur Nutzung überlassen werden. Voraussetzung ist, der Arbeitgeber gewährt dies zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für berufliche als auch für private Fahrten. Eine Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung führt [...]

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