Ab dem 9. Oktober 2025 gibt es eine wichtige Neuerung für alle, die Überweisungen im SEPA-Raum tätigen: Die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) wird Pflicht.
Das bedeutet: Banken müssen vor jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt.

Noch bevor die Überweisung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank, ob der eingegebene Name zur IBAN passt.

Sie erhalten sofort eine Rückmeldung im Ampelsystem:

  • Name und IBAN stimmen überein (grün)
  • Teilweise Übereinstimmung (gelb)
  • Keine Übereinstimmung (rot)

Sie entscheiden dann, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen oder die Angaben korrigieren möchten.

Die Prüfung läuft im Hintergrund automatisch und dauert nur wenige Sekunden.

Die Zahlung kann – je nach Bank – auch bei Warnhinweis ausgeführt werden, aber Sie werden auf mögliche Fehler hingewiesen.

Ziel der Prüfung:

Die VoP-Prüfung soll Zahlendreher, Tippfehler und Betrugsversuche frühzeitig erkennen und verhindern, dass Geld an falsche Empfänger gesendet wird.