Der Mindestlohn wurde in 2022 ab dem 01.01.2022 von 9,60 EUR auf 9,82 EUR angehoben. Zum 1.7.2022 folgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 EUR.
Diese Erhöhung bleibt jedoch nur von kurzer Dauer:
Zum 01.10.2022 steigt der Mindestlohn weiter auf 12 EUR an.
Zu diesem Zeitpunkt soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-EUR-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er ab dem 01.10.2022 zum 520-EUR-Job.
Zu diesem Zeitpunkt soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-EUR-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er ab dem 01.10.2022 zum 520-EUR-Job.
Gleichzeitig wird die obere Grenze des Übergangsbereich von derzeit 1.300 EUR auf 1.600 EUR erhöht. Somit umfasst der Übergangsbereich künftig 520 EUR bis 1.600 EUR.
[…] in unserem ursprünglichen Beitrag (https://steuerberater-capellmann.de/neues-zum-gesetzlichen-mindestlohn-im-jahr-2022/) schon angekündigt, wird der Mindestlohn in 2022 zum 01.10.2022 ein weiteres mal – dann auf […]