Zu diesem Zeitpunkt soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-EUR-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er ab dem 01.10.2022 zum 520-EUR-Job.
Neues zum gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2022
Zu diesem Zeitpunkt soll der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-EUR-Grenze an den Mindestlohn angepasst werden. Damit wird er ab dem 01.10.2022 zum 520-EUR-Job.
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Ein Kommentar
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[…] in unserem ursprünglichen Beitrag (https://steuerberater-capellmann.de/neues-zum-gesetzlichen-mindestlohn-im-jahr-2022/) schon angekündigt, wird der Mindestlohn in 2022 zum 01.10.2022 ein weiteres mal – dann auf […]