Corona Mieterlass führt nicht zu steuerlichen Nachteilen
Welche Folgen hat der Mieterlass? Erlässt der Vermieter aufgrund einer finanziellen Notsituation des Mieters (bspw. Jobverlust oder Kurzarbeit aufgrund der Corona Pandemie) die Mietzahlung zeitlich befristet ganz oder teilweise, hat das keine Auswirkung auf die bisherige Beurteilung des Mietverhältnisses, da die vereinbarte Miete unverändert weiter gilt. Werbungskosten zu 100% abzugsfähig Daraus folgt, dass keine [...]