Welche Folgen hat der Mieterlass?

Erlässt der Vermieter aufgrund einer finanziellen Notsituation des Mieters (bspw. Jobverlust oder Kurzarbeit aufgrund der Corona Pandemie) die Mietzahlung zeitlich befristet ganz oder teilweise, hat das keine Auswirkung auf die bisherige Beurteilung des Mietverhältnisses, da die vereinbarte Miete unverändert weiter gilt.

Werbungskosten zu 100% abzugsfähig

Daraus folgt, dass keine Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil erfolgt und die Werbungskosten zu 100% abzugsfähig sind.