Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen
Betriebsausgaben sind grundsätzlich einzeln nachzuweisen, das heißt Belege zu sammeln und anschließend in der Steuererklärung zu erfassen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es mit der Betriebsausgabenpauschale eine Ausnahme von diesem Grundsatz. Welche Berufsgruppen fallen unter diese Regelung? hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit, dazu zählen auch Lehr- und Prüfungstätigkeiten Kinderbetreuung [...]