Bestimmte einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige der Steuerklassen 1 bis 5 bekommen mit der Gehaltsabrechnung für September eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro brutto. Das Geld wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Bei Einkünften aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit wird stattdessen die Einkommensteuervorauszahlung September gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, ist aber sozialabgabenfrei. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe. Empfänger von Versorgungsbezügen sowie Rentner erhalten die Pauschale nicht. Auch für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland gibt es keine Pauschale, ebenso wie für beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler. Steuerpflichtige, die ausschließlich sonstige Einkünfte (z.B. Abgeordnete), Vermietungseinkünfte oder Kapitaleinkünfte beziehen, erhalten keine Pauschale.

Erwerbstätige, die ausschließlich einem Minijob nachgehen sollen die Pauschale ebenfalls erhalten.

Der bürokratische Aufwand für Arbeitgeber wird dadurch allerdings kurzzeitig größer – wie sehr, ist noch unklar. Denn bisher bleiben zahlreiche Fragen zum genauen Prozess der Auszahlung offen. Zum einen hat die Koalition bisher nicht kommuniziert, ob Unternehmen die 300 Euro vorschießen müssen, oder ob Firmen das Geld im Voraus vom Staat überwiesen bekommen.
Auf weitere Details, zu dieser komplexen Regelung, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt nochmal eingehen.