Arbeitgeber müssen sich derzeit davon überzeugen, dass Arbeitnehmer, die Firmenwagen fahren, einen Führerschein besitzen. Die derzeitige Rechtslage sieht eine Strafbarkeit beim Arbeitgeber, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt. Der Wortlaut des Gesetzes beschreibt aber nicht konkret, welche Pflichten der Halter genau erfüllen muss. Auf jeden Fall muss er sich vor der erstmaligen Überlassung des Fahrzeugs an den Arbeitnehmer davon überzeugen, dass der Arbeitnehmer eine Fahrerlaubnis besitzt.
Nicht eindeutig geregelt ist, was der Arbeitgeber tun muss, wenn er ein Fahrzeug regelmäßig oder dauerhaft an den Arbeitnehmer überlässt. Generell ist davon auszugehen, je öfter der Arbeitnehmer das Fahrzeug fährt, um so häufiger muss der Arbeitgeber prüfen, ob die Fahrerlaubnis noch vorliegt. In der Fachliteratur wird empfohlen, die Führerscheine in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Großunternehmen tun dies in halbjährlichen Abständen.
Kleinere Unternehmer wissen oft gar nicht um diese Pflicht.
Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung nun regeln, dass Arbeitgeber sich künftig den Führerschein ihrer Arbeitnehmer nur einmalig vorlegen lassen müssen. Nur wenn sich ein konkreter Anlass ergibt, daran zu zweifeln, dass der Arbeitnehmer den Führerschein noch besitzt, muss der Arbeitgeber den Führerschein erneut kontrollieren.
Die Gesetzesänderung liegt derzeit – wegen des Regierungswechsels – auf Eis.