Jahressteuergesetz 2024
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Einige Änderungen haben wir für Sie zusammen gestellt. Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) Aktuell können Eltern zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzen, wobei der Höchstbetrag bei 4.000 EUR pro Kind liegt. Zukünftig wird diese Regelung verbessert: Die Absetzbarkeit wird [...]