Für Ältere kann es sich jetzt lohnen, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wer vor dem Jahr 2058 in Rente geht, profitiert davon, dass die Rentenversicherungsbeiträge voll absetzbar sind, von den späteren Renten aber nur ein geringerer Anteil steuerpflichtig ist.

Seit dem 01.01.2023 sind die Beiträge zur Rentenversicherung zu 100% absetzbar. Die Steuer auf Renteneinkünfte richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Die Bruttorente aller Renten, die bis 2005 begannen, war zu 50% steuerpflichtig. In den Jahren 2006-2020 kamen jedes Jahr 2% steuerpflichtiger Anteil dazu, sodass im Jahr 2020 beginnende Renten mit einem Anteil von 80% steuerpflichtig waren. In 2021 und 2022 betrug die Steigerung 1% pro Jahr, seit 2023 sind es 0,5% pro Jahr, sodass im Jahr 2058 100% erreicht sind.

Durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung kann z.B. ein 58 Jähriger, dessen Renteneintritt in 2033 sein wird seine Beiträge jetzt zu 100% absetzen, während von der Rente, die er im Jahr 2033 erhält 12,5% als steuerfrei festgeschrieben werden.

Aber Achtung: freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung können nicht alle leisten: wer nicht pflichtversichert ist, kann Beiträge leisten. Pflichtversicherte können in bestimmten Fällen Sonderzahlungen leisten z.B. wenn sie planen, vorzeitig in eine Altersrente zu gehen. Klären Sie mit der Deutschen Rentenversicherung, ob freiwillige Beiträge für Sie in Frage kommen.