Im entschiedenen Fall hatten die Gründungsgesellschafter einer GmbH einer leitenden Angestellten und 4 weiteren Personen jeweils 5,08% der GmbH-Anteile übertragen. Der Sohn der Gründungsgesellschafter schied als Unternehmensnachfolger aus. Die Gründer wollten damit die Unternehmensfortführung sichern.
Die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist eine effektive Methode zur Sicherung der Unternehmensnachfolge. Dabei werden Anteile an leitende Mitarbeiter verschenkt, um den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. Diese Art der Übertragung wird nicht automatisch als Arbeitslohn betrachtet, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Im Fall der Übertragung von GmbH-Anteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge ist es wichtig, dass die Zuwendung nicht an Bedingungen oder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist. Die Anteile sollten vorbehaltlos und bedingungslos übertragen werden. Dies bedeutet, dass keine Gegenleistung verlangt wird und keine Haltefrist für die Anteile besteht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Übertragung aus strategischen und gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt und nicht als Entlohnung für erbrachte oder zukünftige Dienste angesehen wird.
Die Einbindung fähiger Mitarbeiter in den Gesellschafterbestand ist ein wesentlicher Aspekt der Unternehmensnachfolge. Durch ihre langjährige Mitarbeit haben diese Mitarbeiter die notwendige fachliche Kompetenz für die Unternehmensleitung bewiesen. Die schenkweise Übertragung der Anteile ist somit eine strategische Entscheidung, die den Fortbestand des Unternehmens sichern soll.
Zusammengefasst bietet die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen eine Möglichkeit, die Unternehmensnachfolge zu sichern, ohne dass steuerliche Nachteile durch die Einstufung als Arbeitslohn entstehen. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Gestaltung der Übertragung, um die gewünschten rechtlichen und steuerlichen Ergebnisse zu erzielen.