Lohnsteuerfreie Überlassung von E-Bikes an Arbeitnehmer
E-Bikes an Arbeitnehmer (bis zu 25km/h) können lohnsteuerfrei zur Nutzung überlassen werden. Voraussetzung ist, der Arbeitgeber gewährt dies zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für berufliche als auch für private Fahrten. Eine Überlassung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung führt zur Versteuerung der privaten Nutzung und ist somit nicht mehr steuerfrei. Ein Arbeitnehmer darf auch [...]