Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01.01.2024 auf 12,41 € erhöht.
Somit erhöht sich die Minijobgrenze von 520 € auf 538 €. Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 538,01 € und 2.000 €.
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01.01.2024 auf 12,41 € erhöht.
Somit erhöht sich die Minijobgrenze von 520 € auf 538 €. Für den Midijob (Übergangsbereich) liegt die neue Grenze zwischen 538,01 € und 2.000 €.