Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen
Es gibt verschiedene Aufbewahrungsfristen für steuerlich relevante Unterlagen. Für die folgenden Unterlagen gilt grundsätzlich die 10-jährige Aufbewahrungsfrist: Handelsbücher Inventare Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Buchungsbelege, z.B. Eingangs- und Ausgangsrechnungen Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist von Buchführungsunterlagen beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung bzw. Buchung vorgenommen [...]