Verschiebung der Frist für Rückmeldeverfahren für NRW-Soforthilfe bis 2021

Das Rückmeldeverfahren für die NRW-Soforthilfe wurde erneut verschoben. Die ursprünglich geltende Frist (30.11.2020) verschiebt sich ins Frühjahr 2021. Allerdings soll freiwillig die Möglichkeit bestehen, auch früher abzurechnen.

Ab Ende November 2020 erhalten alle Empfänger der NRW-Soforthilfe (9.000 € – 25.000 €) eine E-Mail, mit der sie am Rückmeldeverfahren noch in diesem Jahr teilnehmen können.

Die allgemein gültige Frist für die Rückmeldung ist jetzt Frühjahr 2021, die Rückzahlung der zu viel erhaltenen Mittel soll dann bis Herbst 2021 erfolgen.

Links Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Gewinnauswirkung

Ermitteln Sie Ihren Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung, ist es allerdings ratsam, die Abrechnung bereits dieses Jahr durchzuführen. Stellt sich dabei heraus, dass eine Rückzahlung zu leisten ist und diese Rückzahlung auch noch in 2020 erfolgt, mindert sich der Gewinn für 2020 und damit die Steuerbelastung. Wird bei der Einnahme-Überschussrechnung die Rückzahlung nicht in 2020 geleistet, erhöht die erhaltene Soforthilfe den Gewinn 2020 und muss versteuert werden. Eine Rückzahlung in 2021 mindert erst den Gewinn des Jahres 2021. Nach Informationen des Wirtschaftsministeriums NRW können alle Soforthilfeempfänger von Verbesserungen der Rückmeldebedingungen auch dann profitieren, wenn die Abrechnung schon vorab in 2020 erfolgt.

Stellt sich nach der Abrechnung für den bilanzierenden Unternehmer heraus, dass eine Rückzahlung zu leisten ist, ist es irrelevant, ob die Rückzahlung in 2020 oder 2021 erfolgt, da sich in beiden Fällen der Gewinn aus dem Jahr 2020 verringert.

Vorsicht bei Entscheidung

Bitte leisten Sie keine Rücküberweisung ohne vorherige Abrechnung.

Sollten bezüglich des Rückmeldeverfahrens Änderungen eintreten, werden wir Sie informieren.

Die Entscheidung, ob die Rückmeldung bereits vorab in 2020 erfolgen soll oder bis zum Abschluss der Gespräche zwischen Bund und Ländern (voraussichtlich in 2021) gewartet werden kann, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Sprechen Sie uns bei Fragen zur COVID-19 NRW-Soforthilfe bitte an. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.