Spenden werden in der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen.
Abzugsfähig sind Spenden an gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Einrichtungen. Die entsprechenden Voraussetzungen werden durch das zuständige Finanzamt des Spendenempfängers überprüft.

Spenden müssen immer freiwillig geleistet werden. Deshalb sind zum Beispiel Loskäufe bei einer Tombola nicht als Spende abzugsfähig.

Spendenempfänger

Die Spende kann in der Einkommensteuererklärung nur dann geltend gemacht werden, wenn der Empfänger der Spende in Deutschland ansässig ist.
Zusätzlich können Spenden an Empfänger in EU/EWR-Ausland auch berücksichtigt werden, wenn die Empfänger die deutschen Vorgaben für Spendenempfänger erfüllen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch geeignete Belege nachzuweisen.
Spenden an Empfänger außerhalb der EU/EWR-Staaten sind nicht abzugsfähig.

Empfänger von Spenden können unter anderem sein:

  • Stiftungen
  • Religionsgemeinschaften, in der Rechtsform einer Körperschaft öffentlichen Rechts
  • Hochschulen
  • Forschungsinstitute, Museen, Bibliotheken
  • Vereine und gemeinnützige Kapitalgesellschaften (gGmbH, gUG)
Spendenbescheinigung

Voraussetzung für den Abzug von Spenden in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich eine Spendenbescheinigung. In diesem gibt der Spendenempfänger an, dass die Voraussetzungen für den Spendenabzug durch das Finanzamt überprüft wurden.

Spenden bis zu einem Betrag von 300 € dürfen im Rahmen des vereinfachten Spendennachweises auch ohne Spendenbescheinigung abgezogen werden. Hierzu ist als Nachweis ein Kontoauszug bzw. Ausdruck aus dem Onlinebanking aufzubewahren, aus dem Namen und Kontonummern des Spenders und des Spendenempfängers ersichtlich sind.

Aber Achtung: Nicht alle Vereine erfüllen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung und bieten damit die Abziehbarkeit von Spenden. Bei Spenden an Vereine muss deshalb zusätzlich ein Beleg aufbewahrt werden aus dem ersichtlich ist, dass der Verein steuerbegünstigt ist. Diesen Beleg halten einige Organisationen auf Ihrer Internetseite bereit. Ansonsten muss der Beleg oder eine Spendenbescheinigung angefordert werden.

Hinweis: Ein Ausdruck aus dem PayPal-Konto gilt nicht als Ausdruck aus dem Onlinebanking. Erfolgt eine Spende über PayPal muss daher eine Spendenbescheinigung angefordert werden.

Höchstbeträge

Spenden werden in der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben geltend gemacht. Zunächst erhält jeder Steuerpflichtige einen Pauschbetrag von 36 €, Verheiratete 72 €. Spenden wirken sich also erst aus, wenn sie diesen Betrag übersteigen.

Der Höchstbetrag liegt bei 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Das ist der Betrag der Einnahmen nach Abzug aller Werbungskosten und Betriebsausgaben, aber vor Abzug von Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen. Übersteigen die geleisteten Spenden diesen Betrag werden sie ins Folgejahr vorgetragen und können dort geltend gemacht werden.