Ab Mitte Juni erhalten alle Soforthilfe Empfänger, die bislang noch keine Rückmeldung gegeben haben, eine Email, die zur Rückmeldung auffordert. Auch wenn die Soforthilfe in voller Höhe behalten werden darf, ist eine Rückmeldung verpflichtend.

Frist für die Abgabe der Rückmeldung ist der 31.10.2021.

Für eine eventuell notwendige Rückzahlung besteht bis zum 31.10.2022 Zeit.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!