Am 13.10.2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 zu verlängern.
Ursprünglich lief die Frist bis zum 31.10.2022.
Am 13.10.2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 zu verlängern.
Ursprünglich lief die Frist bis zum 31.10.2022.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
am Freitag, den 20.06.2025, bleibt unsere Kanzlei wegen eines Brückentages geschlossen.
Ihr Team von
Steuerberater Capellmann und Partner mbB
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