Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag fürGesamtbeitragArbeitnehmerArbeitgeber
Kinderlose4,00%2,30%1,70%
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft3,40%1,70%1,70%
Eltern mit 2 Kindern3,15%1,45%1,70%
Eltern mit 3 Kindern2,90%1,20%1,70%
Eltern mit 4 Kindern2,65%0,95%1,70%
Eltern mit 5 und mehr Kindern2,40%0,70%1,70%

Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber zum 01.07.2023

Arbeitnehmer müssen die Angaben zu den berücksichtigungsfähigen Kindern gegenüber ihrem Arbeitgeber machen. Arbeitgeber müssen die Selbstauskunft und die erbrachten Nachweise zu den Lohnunterlagen nehmen.

In unserem Downloadbereich finden Sie das entsprechende Schreiben und das Stammdatenblatt für Mitarbeiter.