Am 13.12.2022 hatten die Ampel-Fraktionen beschlossen, dass es aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten eine Entlastung geben soll. Strom- und Gaskunden profitieren bereits hiervon.

Die Härtefallhilfen für private Haushalte sehen vor, dass für nicht leistungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle) eine Erstattung erfolgen kann. Wird die Feuerstätte zentral durch den Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betrieben, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet.

Für die Härtefallhilfe hat die Bundesregierung einen Referenzpreis für die jeweiligen Energieträger für das Jahr 2021 gebildet. Auf Basis dieses Beschlusses tragen die Verbraucher das Doppelte des Referenzpreises selbst. Die darüber hinaus gehende Belastung wird durch die Härtefallhilfe mit bis zu 80 % unterstützt.

Der Referenzpreis für einen Liter Heizöl liegt bei 0,71 €, sodass Verbraucher bis zu 1,42 € pro Liter selbst tragen müssen.

Der Mindestbetrag für eine Erstattung liegt bei 100,00 €, der maximal erstattungsfähige Betrag 2.000,00 €.

Beispielrechnung eines Mehrfamilienhauses:

Ein 6 Parteien Haus bezog 7.801 l Heizöl für 13.105,68 €. Der Preis pro Liter betrug somit 1,68 €.

Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 €/l). Für das Haus ergibt sich eine Förderhöhe von 80 %* ((7.801 l * 1,68 €) -2*(7.801 l * 0,71 €)) = 1.622,60 €.

Die Härtefallhilfe kann ausschließlich für Beschaffungen berücksichtigt werden, die im Zeitraum 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 erfolgten.

Für eine Antragstellung, die in NRW ab Mitte Mai möglich sein soll, benötigen Sie eine bund.ID oder ELSTER-ID, da die Anträge nur online und nicht postalisch gestellt werden können. Ebenso benötigen Sie die Rechnungen und Kontoauszüge der Energieträgerlieferungen.

Vorab können Sie hier nachrechnen, ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ausfällt.