Haben Sie einen Zinsbescheid vom Finanzamt erhalten?
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen wurde von 0,5% auf 0,15% pro Monat für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 gesenkt. Deshalb ändert das Finanzamt zur Zeit viele Zinsbescheide rückwirkend. Zinsen werden erhoben, wenn Steuern mindestens 15 Monate (sogenannte Karenzzeit) nach Ablauf des Steuerjahres festgesetzt werden und sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergibt. Während der Coronajahre wurde die Karenzzeit vorübergehend verlängert:
Steuerjahr Karenzzeit
2019 bis 2021 21 Monate
2022 20 Monate
2023 18 Monate
2024 17 Monate
Bei der Karenzzeit werden nur volle Monate berücksichtigt. Angefangene Monate bleiben unberücksichtigt.
Es kann passieren, dass Sie trotz der Senkung des Zinssatzes einen Zinsbescheid mit einer Nachzahlung erhalten. Aufgrund des anhängigen Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht erfolgte für Steuerjahre ab 2019 keine Zinsfestsetzung. Jetzt steht der Zinssatz von 0,15% pro Monat fest. Nachzahlungs- und Erstattungszinsen werden nun berechnet und nur dann erhoben, wenn die Summe mindestens 10 EUR beträgt.
Die Höhe der Zinsen wird jetzt alle 2 Jahre überprüft und ggf. neu festgesetzt. Erstmals passiert das zum 01.01.2024. Es könnte also sein, dass der Zinssatz bald wieder angehoben wird.
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