Das Finanzamt verschickt dieser Tage Aufhebungs-Bescheide des Grundsteuer-Mess-Betrages.

Die Grundsteuererklärungen wurden auf den 01.01.2022 erstellt. Sollte Ihr Grundstück nach diesem Datum den Eigentümer gewechselt haben, erhalten Sie diesen Bescheid. Der neue Eigentümer wird daraufhin eine Zurechnungsfortschreibung erhalten.

Sollte dies so auf Sie zutreffen, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.