Zur Entlastung der Arbeitnehmer, die während der Corona-Pandemie ihre Arbeit im Homeoffice ausgeübt, aber keine Möglichkeit haben ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, wurde eine Homeoffice-Pauschale eingeführt.

Voraussetzungen für den Abzug

Voraussetzung ist, dass an diesen Tagen die gesamte Tätigkeit ausschließlich aus der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Die Pauschale ist begrenzt auf 600 € pro Jahr, das heißt auf 120 Arbeitstage. Die Regelung ist befristet auf die Jahre 2020 und 2021.

Höhe der Pauschale

Die Pauschale beträgt 5 € pro Tag. Sie wird in den Pauschalen Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer von 1.000 € eingerechnet. Das heißt die Pauschale wirkt sich nur dann aus, wenn darüber hinaus noch weitere Werbungskosten angesetzt werden können, ansonsten verbleibt es bei den 1.000 €.

Tage im Homeoffice dokumentieren

Um Ihre Werbungskosten für die Zeit der Corona-Pandemie korrekt ermitteln zu können, empfehlen wir Ihnen zeitnah Notizen darüber zu machen, an welchen Tagen Sie von Ihrer Wohnung aus gearbeitet haben und wann Sie im Betrieb gearbeitet haben.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.