EStG: Vorübergehende Wiedereinführung der degressiven AfA
Im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hat das Bundeskabinett die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung i. H. v. maximal 25 % pro Jahr beschlossen. Befristete Inanspruchnahme Diese Abschreibungsregelung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden (§ 7 Abs. 2 EStG). Höchstens jedoch das 2,5-fache der [...]