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Steuerrechtlich ist es möglich, das 2,5-fache des laufenden Jahresbeitrages zu Ihrer privaten Krankenversicherung für die kommenden Jahre vorauszuzahlen und im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Sonderausgaben abzuziehen. Das Vorauszahlungsmodell ist insbesondere für Versicherte mit hohem Einkommen im Regelfall lohnenswert.

Der Steuerspareffekt ergibt sich daraus, dass der Höchstbetrag für Beiträge zu den übrigen Versicherungen (Haftpflicht, Unfallversicherung, Risikolebensversicherungen  etc.) von 1.900,- € (Arbeitnehmer und Beamte) bzw. 2.800,- € (Selbständige) bei geschickter Planung der Beitragszahlung für 2 Jahre ungeschmälert zur Verfügung steht, während er bei regelmäßiger (z. B. monatlicher) Beitragszahlung ungenutzt verpufft.

Beispiel:

Ein Selbständiger mit einem Steuersatz von 40% zahlt für 2,5 Jahre seine Beiträge voraus ( jährlicher Beitrag zur privaten Basis-Krankenversicherung = 4.000,- €) und hat sonstige Versicherungen in der Höhe von mindestens 2.800 €.

Weil die Krankenversicherungsbeiträge im Zahlungsjahr voll abzugsfähig sind, kann er in den Jahren danach den Höchstbeitrag ganz/teilweise für seine übrigen Versicherungen nutzen. Die Steuerersparnis beträgt 40% von 6.400,- € (2 Jahre à 2.800 € und im dritten Jahr 800,- €), das entspricht 2.560,- € zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. 

Eine bessere Verzinsung ist derzeit wohl kaum zu erreichen.

Natürlich muss im Einzelfall genau gerechnet werden ob sich das Vorauszahlungsmodell für Sie lohnt, da individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Sprechen Sie uns gerne an.