Änderung Mehrwertsteuersatz 2020
Schon am 22.04.2020 wurde in den Verhandlungen des Koalitionsausschusses, als Hilfspaket für die Gastronomie entschieden, dass der Mehrwertsteuersatz für den Verzehr von Speisen an Ort und Stelle von 19% auf 7% gesenkt wird. Diese Reduzierung gilt vom 01. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 und soll die Verluste der Branche durch den Corona-Lockdown und den danach geltenden Hygieneauflagen abfedern.
Maßnahmen für Gastronomiebetriebe
Als Steuerberater und Unternehmensberater von vielen Gastronomiebetrieben in der Region Aachen begrüßten wir diese Maßnahme sehr.
Nun legt die Bundesregierung nach und beschließt im Rahmen eines 130 Milliarden schweren Konjunkturpakets, dass die Mehrwertsteuer generell von 19% auf 16%, sowie die ermäßigte Mehrwertsteuer von 7% auf 5%, gesenkt wird. Auch hier gilt die Ermäßigung befristet und zwar vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020.
Das Konjunkturpaket (3. Juni 2020)
Hier finden Sie die offiziellen Informationen des Bundesfinanzministeriums zum Konjunkturpaket.
Hilfe bei Fragen
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