Für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum können Familien mit Kindern das sogenannte Baukindergeld beantragen, welches Pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren) 1.200,- € für einen Zeitraum von 10 Jahren beträgt. Somit beträgt die öffentliche Förderung 12.000,- € pro Kind.

Wer kann den Antrag stellen:

  • Jede natürliche Person:
    • die erstmals eine Immobilie (auch Eigentumswohnung) erwirbt
    • die kindergeldberechtigt ist
    • in deren Haus mindestens ein Kind gemeldet ist
    • deren zu versteuerndes Einkommen (Haushaltseinkommen) höchstens 90.000,- € beträgt (+ 15.000,- € für jedes weitere Kind)

Der Zuschuss ist über das KfW-Zuschussportal unter www.kfw.de/zuschussportal zu stellen. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden.