Heizungsmodernisierung aus steuerlicher Sicht

Im Jahr 2021 wird in Deutschland eine CO2-Steuer eingeführt. Diese Steuer trifft auch Vermieter und Mieter, die noch Ölheizungen in ihren Objekten haben, denn bei ihnen wird die Steuer auf Grund des hohen CO2-Ausstoßes am höchsten sein. Die Frage, ob die CO2-Steuer in voller Höhe auf die Mieter umgelegt werden kann ist politisch umkämpft und bisher nicht abschließend entschieden.

Vermietete Objekte

Eine Heizungsumrüstung würde sich daher jetzt lohnen.
Und der Vorteil für Sie als Vermieter: Die Kosten für den Einbau der neuen Heizung können Sie als Erhaltungsaufwand direkt in voller Höhe geltend machen oder wahlweise auf bis zu fünf Jahre verteilen und so Ihre Einkommensteuerlast senken.

Eigenheim

Wohnen Sie im eigenen Einfamilienhaus trifft Sie die CO2-Steuer ebenfalls. Über die Abzugsmöglichkeit für Handwerkerleistungen können Sie den Arbeitslohn für den Austausch der Heizung steuerlich geltend machen.

Prüfen Sie bei der Gelegenheit am besten gleich, ob ihr Heizkessel möglicherweise in näherer Zukunft von der Austauschpflicht betroffen ist. Dies wäre ein weiterer Grund für eine Heizungsumrüstung.

Zögern Sie nicht uns bei Unklarheiten oder Fragen anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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