Bitte beachten Sie, dass sich zum 1.7.2022 der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 EUR erhöht.

Wie in unserem ursprünglichen Beitrag (https://steuerberater-capellmann.de/neues-zum-gesetzlichen-mindestlohn-im-jahr-2022/) schon angekündigt, wird der Mindestlohn in 2022 zum 01.10.2022 ein weiteres mal – dann auf 12 EUR – angehoben.

Gleichzeitig wird der Minijob zum 01.10.2022 mit seiner bisher geltenden 450-EUR-Grenze an den Mindestlohn angepasst. Damit wird er dann zum 520-EUR-Job.