Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei

Am 28.09.2022 hat die Bundesregierung beschlossen, dass Arbeitgeber eine freiwillige Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 € an ihre Mitarbeiter auszahlen können. Es soll sich um einen steuerlichen Freibetrag handeln. Die Auszahlung kann als Barlohn oder in Form von Sachbezügen erfolgen. Die Auszahlung soll nicht an besondere Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Preisseigerung geknüpft sein. [...]