Steuererklärung 2023 – ohne Steuer-ID Nummer der Kinder geht es nicht (mehr)

Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 kann die Einkommensteuererklärung nicht mehr abgegeben werden, ohne die Steuer-ID-Nummer der Kinder anzugeben. Falls Ihnen die Steuer-ID Nummer ihrer Kinder nicht vorliegt, können Sie diese hier https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html erneut beantragen. Achtung: Sie erhalten die Nummer per Post. Der Versand dauert 4-6 Wochen.

2024-07-09T12:41:09+02:0009. 07. 2024|News|

Steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers fehlt?

Die elektronische Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN) wurde zum Ende des Veranlagungszeitraums 2022 abgeschafft. Zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt ist es daher ab dem Veranlagungszeitraum 2023 zwingend erforderlich, die steuerliche Identifikationsnummer des Mitarbeiters anzugeben. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet seinem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer mitzuteilen. Das BMF hat nun eine Möglichkeit für Arbeitgeber geschaffen, die von [...]

2024-04-30T10:48:07+02:0015. 02. 2024|Allgemein, News|
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