Ein Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen: Die Herkunft von Einzahlungen auf das betriebliche Konto

Immer wieder fordern Betriebsprüfer die Steuerpflichtigen und ihre Berater auf, die Herkunft von Geldmitteln nachzuweisen, die auf das betriebliche Konto eingezahlt werden. Erläutert der Steuerpflichtige nicht nachvollziehbar, wo die Geldmittel herkommen oder verschweigt er sogar den Namen des Geldgebers, darf das Finanzamt die Bareinzahlungen als sonstige Einkünfte behandeln und versteuern.