Reduzierung der Abschreibung von Computertechnik auf ein Jahr
Die Finanzverwaltung hat die gewöhnliche Nutzungsdauer von Computertechnik von 36 Monate auf 12 Monate reduziert. Die Anschaffungen werden nun wie geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt. Somit sind die Aufwendungen im Jahr der Anschaffung vollumfänglich abzugsfähig. Ab 2021 Die Regelung gilt für alle Anschaffungen ab dem 01.01.2021 sowohl für Unternehmer als Betriebsausgaben sowie für Arbeitnehmer und Vermieter [...]