Die Überlassung eines betrieblichen Handys zur privaten Nutzung ist steuerfrei
Die Überlassung von betrieblichen Handys auch für private Zwecke des Arbeitnehmers ist gem. § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Diese Regelung dürfe schon lange bekannt sein. Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob diese Regelung auch gilt, wenn der Arbeitgeber die Handys zuvor von den Arbeitnehmern zu symbolischen Kaufpreisen (hier: 1 € und 6 €) [...]