Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt
Das Bundeskabinett hat am 30.März 2022 die rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beschlossen. Die Gesetzesänderung senkt den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO rückwirkend ab dem 01. Januar 2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr). Mindestens alle drei Jahre wird vorgesehen den Zinssatz mit Wirkung [...]