Erschließungsbeiträge sind keine begünstigten Handwerkerleistungen

Beiträge zur Erschließung einer öffentlichen Straße sind nicht im Rahmen der begünstigten Handwerkerleistungen (§35a EStG) abzugsfähig. Diese Aufwendungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Haushalt. Erschließungen dienen nicht ausschließlich dem Grundstückseigentümer, sondern allen Nutzern der Straße. Die Tatsache, dass die Erschließung auch für den Hauseigentümer von Vorteil ist (aber eben nicht nur für ihn), ist [...]