Grundsteuererklärung 2021 – Abgabefrist bis zum 31.01.2023
Am 13.10.2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 zu verlängern. Ursprünglich lief die Frist bis zum 31.10.2022.
Am 13.10.2022 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 zu verlängern. Ursprünglich lief die Frist bis zum 31.10.2022.