Tipps zur Steuerermäßigung bei Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§35a EStG)

Als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen sind die Arbeitskosten aus folgenden Aufwendungen absetzbar (Materialaufwand ist nicht absetzbar): Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen: Schäden an Haus und Garten reparieren Gartenpflege Winterdienst Wäsche bügeln Teppich reinigen Mahlzeiten vorbereiten Fenster putzen Wohnung reinigen Beispiele für Handwerkerleistungen Fenster, Türen, Boden austauschen Wartung von Heizungsanlagen Wartung und Reparatur von elektrischen Geräten wie [...]