Das Legen von Hauswasseranschlüssen kann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen

Mit Urteil vom 7. Februar 2018 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses umsatzsteuerrechtlich als „Lieferung von Wasser“ zu qualifizieren ist und dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegt. Dies hatte die Finanzverwaltung bislang dem regulären Steuersatz von 19 % zugeordnet. Welche Leistungen fallen unter „Legen von Hauswasseranschlüssen“? Die Finanzverwaltung zählt unter das [...]