Jahrespauschale für das häuslichem Arbeitszimmer

Seit 2023 gelten für die Absetzbarkeit von Tätigkeiten im Home Office neue Regelungen. Wir berichteten - https://steuerberater-capellmann.de/die-absetzbarkeit-eines-haeuslichen-arbeitszimmers/. Die Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer darf angesetzt werden, wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dort ihren qualitativen Mittelpunkt hat. Ein Nachweis von Einzelkosten ist dann nicht erforderlich. Bestehen mehrere Tätigkeiten nebeneinander, ist der Mittelpunkt der Tätigkeit für [...]