Aktive Rechnungsabgrenzungsposten auch bei geringfügigen Beträgen

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind von bilanzierenden Steuerpflichtigen zu bilden wenn im laufenden Kalenderjahr Ausgaben getätigt werden, die auch noch für das folgende Kalenderjahr bestimmt sind. Ein klassisches Beispiel für solche aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist die KfZ-Steuer. Eine Ausgabe in Höhe von 300 EUR für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2021 im Kalenderjahr 1, ist nur mit 150 EUR [...]