Der BFH hat jetzt leider das steuerzahlerfreundliche Urteil des FG Baden-Württemberg kassiert. Er sieht den Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung verletzt und verlangt, dass auch in Fällen von geringer Bedeutung Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden müssen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten auch bei geringfügigen Beträgen
Der BFH hat jetzt leider das steuerzahlerfreundliche Urteil des FG Baden-Württemberg kassiert. Er sieht den Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung verletzt und verlangt, dass auch in Fällen von geringer Bedeutung Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden müssen.