Übertragung von Grundstücken an Kinder bei Übernahme des Darlehens ist entgeltlich

Überträgt ein Steuerpflichtiger ein Grundstück an ein Kind und das Kind übernimmt die Darlehensverbindlichkeit, die auf dem Grundstück lastet, handelt es sich insoweit um einen entgeltlichen Vorgang. Die Übertragung wird dann in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Ist die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen, kann beim entgeltlichen Teil der Übertragung ein Spekulationsgewinn entstehen.

2025-09-30T16:52:26+02:0030. 09. 2025|News|

Steuererklärung 2023 – ohne Steuer-ID Nummer der Kinder geht es nicht (mehr)

Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 kann die Einkommensteuererklärung nicht mehr abgegeben werden, ohne die Steuer-ID-Nummer der Kinder anzugeben. Falls Ihnen die Steuer-ID Nummer ihrer Kinder nicht vorliegt, können Sie diese hier https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html erneut beantragen. Achtung: Sie erhalten die Nummer per Post. Der Versand dauert 4-6 Wochen.

2025-01-29T09:13:18+01:0009. 07. 2024|Allgemein|
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