Steuererklärung 2023 – ohne Steuer-ID Nummer der Kinder geht es nicht (mehr)
Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 kann die Einkommensteuererklärung nicht mehr abgegeben werden, ohne die Steuer-ID-Nummer der Kinder anzugeben. Falls Ihnen die Steuer-ID Nummer ihrer Kinder nicht vorliegt, können Sie diese hier https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html erneut beantragen. Achtung: Sie erhalten die Nummer per Post. Der Versand dauert 4-6 Wochen.