Steuererklärung 2023 – ohne Steuer-ID Nummer der Kinder geht es nicht (mehr)

Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 kann die Einkommensteuererklärung nicht mehr abgegeben werden, ohne die Steuer-ID-Nummer der Kinder anzugeben. Falls Ihnen die Steuer-ID Nummer ihrer Kinder nicht vorliegt, können Sie diese hier https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html erneut beantragen. Achtung: Sie erhalten die Nummer per Post. Der Versand dauert 4-6 Wochen.

2024-07-09T12:41:09+02:0009. 07. 2024|News|

Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Mitteilung über Anzahl und Alter der Kinder von Arbeitnehmern erforderlich

Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag [...]

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