Vorauszahlungen der privaten Krankenversicherungsbeiträge als Steuersparmodell

S Steuerrechtlich ist es möglich, das 2,5-fache des laufenden Jahresbeitrages zu Ihrer privaten Krankenversicherung für die kommenden Jahre vorauszuzahlen und im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Sonderausgaben abzuziehen. Das Vorauszahlungsmodell ist insbesondere für Versicherte mit hohem Einkommen im Regelfall lohnenswert. Der Steuerspareffekt ergibt sich daraus, dass der Höchstbetrag für Beiträge zu den [...]