Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Mitteilung über Anzahl und Alter der Kinder von Arbeitnehmern erforderlich

Zum 01.07.2023 wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag [...]

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