Die digitale AfA ab dem Jahr 2021

Das BMF-Schreiben vom 26.02.2021 sieht vor, dass digitale Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2020 angeschafft werden, im Jahr der Anschaffung mit der Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden können. Diese Regelung umfasst: - materielle Wirtschaftsgüter (z.B. Computerhardware: PC, Notebook oder Speichergeräte) - immaterielle Wirtschaftsgüter (= Software) Bisher ging man davon aus, dass das entsprechende Wirtschaftsgut im [...]